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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung und Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

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2. Angebote – Nebenabreden - Vertragsinhalte

2.1 Alle Angebot sind freibleibend. Die schriftl. Auftragsbestätigung ist für alle Teile des Vertrages maßgebend. Änderungen, mündliche Zusagen und Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.

2.2 Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unsere Bestätigung.

2.3 Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an unserem Kostenvoranschlag und anderen Angebots- oder Vertragsunterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

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3. Preise

3.1 Soweit nicht anders angegeben gelten unsere Preise in Euro rein netto ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung.

3.2 Die vereinbarten Preise beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Lohn-, Material- und Energiekosten. Erhöhen sich derartige Kosten bis zur Lieferung, dürfen wir einen im Rahmen des prozentualen Anteils dieser Kosten am vereinbarten Preis verhältnismäßig entsprechend erhöhten Preis berechnen.

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4. Lieferung - Versand

4.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Wir behalten uns 20% Minder- oder Mehrlieferung vor.

4.2 Die Lieferzeit bedarf unserer schriftlichen Bestätigung und gilt als eingehalten, sobald die Ware das Lager verlassen hat bzw. dem Kunden schriftlich die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

4.3 Verspätete Vorlage von Freigaben und Genehmigungen seitens des Bestellers sowie verspäteter Eingang evtl. vereinbarter Vorauszahlungen verlängern die Lieferzeit entsprechen.

4.4 Die Ware wird ausschließlich auf Gefahr des Empfängers versendet. Die Gefahr geht mit Übergabe an Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, auf den Besteller über. Bei Verzögerung der Versendung aus Gründen, die beim Besteller liegen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.

4.5 Mehrfrachten, die durch Sonderwünsche des Bestellers entstehen, trägt der Besteller.

4.6 Teillieferungen sind, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, zulässig.

4.7 Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige oder einwandfreie Belieferungen durch Vorlieferanten entbinden den Verkäufer für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung ganz oder teilweise von seiner Lieferverpflichtung und führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadensersatz.

4.8 Für unsere Lieferungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur näherungsweise; verbindlich sind sie nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmengen geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Verkäufer angehalten diese möglichst einzuhalten. Bei Verzögerungen hat der Besteller eine Nachfrist von 4 Wochen zu bewilligen.

4.9 Wenn wir keine besondere Versandvorschrift erhalten, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Sendungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und dann auf seine Kosten versichert.

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5. Ware

5.1 Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich vom Besteller nach Maßgabe §377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Sendung, nicht erkennbare Mängel innerhalb 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb der genannten Fristen bei uns eingeht. Sichtbare, etwaige Transportschäden etc. sind unverzüglich bei Empfang der Ware auf den Übergabebelegen des Spediteurs oder sonstigen Frachtführers anzuzeigen und vom Übergebenden zu bestätigen. Nachträglich angezeigte Transportschäden ohne Schadensbestätigung finden aus haftungstechnischen Gründen keine Berücksichtigung.

5.2 Bei anerkannter Beanstandung entscheiden wir zwischen Neulieferung und Mängelbeseitigung. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere auf Rücktritt oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der anderen Teilmengen geltend machen.

5.3 Wenn der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt, sind wir zu Nachlieferungen oder Ersatz nicht verpflichtet. Bei unsachgemäß gelagerter, bearbeiteter oder veränderter Ware entfallen sämtliche Mängelansprüche gegen uns.

5.4 Aus technischen Gründen sind folgende Abweichungen in der Materialstärke unvermeidbar und können nicht beanstandet werden:

                a) Materialstärke: bei Periamyl bis zu +/- 2 %

                b) Abmessungen: bei Periamyl bis zu +/- 2 %

5.5 Muster zeigen nur den ungefähren Ausfall der Ware an.

5.6 Bei Periamyl sind Differenzen im Farbton bei eingefärbtem Material gegenüber Vorlagen und Mustern fabrikationstechnisch bedingt und können nicht reklamiert werden.

5.7 Der Besteller ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.

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6. Haftung für Mängel und Lieferung

6.1 Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für einen bestimmten oder für den vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck der für die Weiterverkäuflichkeit.

6.2 Jegliche Haftung unsererseits auf Schadensersatz (gleich aus welchem Rechtsgrunde) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, fehlerhafte Bemassung, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen.

6.3 Die Haftungsausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche gegen unsere Organe, gesetzliche Vertreter, leitende oder nicht leitende Angestellte und sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen.

6.4 Werden dem Käufer vom Verkäufer Entwürfe und Probeausführungen oder sonstige Unterlagen zur Prüfung vorgelegt und im Folgenden vom Käufer nicht gerügt, so ist der Verkäufer von jeglicher Haftung für Beanstandungen, die nicht gerügt worden sind, frei. Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer nachträglich Änderungen verlangt, werden gesondert berechnet.

6.5 Die in Punkt 6 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ergänzend zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierten Bestimmungen.

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7. Zahlung

7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer.

7.2 Der Besteller tritt uns bereits jetzt seine aus einem Wiederverkauf der verarbeiteten Ware resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.

7.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir einen Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Unsere Ansprüche auf den Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.

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8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis dahin ist der Besteller nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

8.2 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte, ist der Verkäufer durch den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Macht der Verkäufer sein Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies als Rücktritt von einem unerfüllten Liefervertrag.

8.3 Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug können wir die Ware herausverlangen bzw. noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Bezahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.

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9. Rücktrittsvorbehalt

9.1 Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vertrag zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen, die Grenzen des uns Zumutbaren übersteigenden Aufwand erfordern würde. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

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10. Verletzung von Rechten Dritter

10.1 Soweit wir anhand von Unterlagen, die der Besteller uns zur Verfügung stellt, zu liefern haben, übernehmen wir keinerlei Haftung für den Eingriff in Rechte Dritter, insbesondere fremder Urheber- oder gewerblicher Schutzrechte. Der Besteller hat uns von allen nachteiligen Folgen aus derartiger Rechtsverletzung freizuhalten.

 

11. Anwendbares Recht – Erfüllungsort - Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist Ratekau. Gerichtsstand ist für beide Teile Lübeck. Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung fremder Rechtsordnungen wird ebenso ausgeschlossen wie die Bestimmungen des einheitlichen Kaufrechts der UN (CISG).

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12. Teilunwirksamkeit

12.1 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt auf die übrigen Bedingungen ohne Auswirkungen.

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